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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER TULA GARTEN UND SCHWIMMTEICHBAU GMBH (TULAGmbH)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die AGB gelten für alle Geschäfte zwischen Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG). Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Diese AGB finden auch auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) Anwendung, sofern sie nicht zwingenden Regelungen des KSchG. widersprechen.
2. ANBOT
2.1. Alle Anbote gelten innerhalb von 4 Wochen als verbindlich.
2.2. Alle Unterlagen der TULAGmbH bleiben geistiges Eigentum der TULAGmbH. Eine auch nur auszugsweise Verwendung dieser Unterlagen ohne Zustimmung der TULAGmbH macht schadenersatzpflichtig.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Die Annahme eines von der TULAGmbH erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich ganzer angebotener Leistung einer Position möglich.
Die ganze oder teilweise Vergabe des Auftrages an Subunternehmer bleibt vorbehalten.
3.2. Aufträge und Bestellungen verpflichten den AN erst nach seiner Auftragsbestätigung. Ist die Durchführung oder Materialbeschaffung unzumutbar, kann der AN ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten.
3.3. Tritt während der Ausführung die unbedingte Notwendigkeit von Zusatzarbeiten auf, ist der AG unverzüglich zu informieren. Sie gelten als gesondert zu verrechnende Zusatzaufträge, wenn der AG nicht innerhalb von 3 Tagen schriftlich widerspricht.
3.4. Zusatzaufträge können nur schriftlich dem AN oder seinem Bevollmächtigten aufgetragen werden. Nicht als besonders Bevollmächtigte bezeichnete Arbeitskräfte dürfen keine Zusatzaufträge entgegennehmen. Solche Zusatzaufträge gehen zu Lasten des AG, und werden vom AN in Rechnung gestellt, ohne dass jedoch irgendeine Haftung des AN hinsichtlich solcher Zusatzaufträge übernommen wird.
3.5. Storniert der AG erteilte Aufträge ganz oder teilweise, berechnet der AN 20% der stornierten Brutto-Auftragssumme als Auslagenersatz. Sollte der Schaden des ANs 20% übersteigen, ist die Schadenersatzforderung vom AN durch Belege zu dokumentieren.
3.6. Das Anfertigen und anonyme Verwenden von Fotos, Filmen und Aufzeichnungen des Gewerkes für AN firmeneigene Werbung wird vom AG gestattet.
4. AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN
4.1. Zur Ausführung der vereinbarten Leistungen ist der AN erst nach Schaffung aller baulichen, rechtlichen und technischen Vorraussetzungen durch den AG verpflichtet.
4.2. Das Gewerbe des Landschaftsgärtners ist wetterabhängig, daher gelten vereinbarte Ausführungstermine nur als Richtwerte.
4.3. Bauwasser, Strom, Zugang zum WC und Baustellenabgrenzung hat der AG kostenlos bereitzustellen.
5. ABNAHME
5.1. Die Abnahme des Gewerkes durch den AG erfolgt am letzten Tag der Arbeiten, spätestens jedoch innerhalb der Zahlfrist von 8 Tagen nach Rechnungslegung. Nach Verstreichen dieser Frist gilt das Gewerk als abgenommen im Sinne des Punktes 5.2..
5.2. Der AG anerkennt unverzüglich schriftlich bei Abnahmebesichtigung die Fertigstellung, das Aufmass und, soweit erkennbar, die Mängelfreiheit der durchgeführten Leistungen.
5.3. Bei später nicht mehr messbaren Leistungen kann der AG die Aufmasskontrolle nur verlangen, solange die Aufmasse feststellbar sind.
5.4. Pflanzen gelten am Tag des Einpflanzens, auch bei Abwesenheit des AG, als übernommen.
6. MÄNGEL
6.1 .Mängel, die leicht oder bei entsprechender Aufmerksamkeit feststellbar sind, sind vom AG unverzüglich schriftlich zu rügen.
6.2. Später hervorkommende Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.3. Für Lieferungen unter Kaufleuten gilt § 377 ABG.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1. Der AN gewährleistet, dass seine Leistungen anbotskonform, sachgemäß und fachgerecht ausgeführt werden.
7.2. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gelten ab Abnahme der vertraglichen Leistung, außer es wurden schriftlich längere Zeiten vereinbart.
7.3. Berechtigte Mängel werden vom AN behoben, wenn deren Beseitigung keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andernfalls hat der AG das Recht auf angemessene Minderung des Kaufpreises.
7.4. Für Schäden und Verzögerungen, die AN oder AG durch Zufall oder Dritte entstehen, entfällt jede Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten.
7.5. Material- und Geländebeschaffenheit werden vom AN nur nach äußerer Beschaffenheit und Struktur geprüft. Für dabei nicht feststellbare Mängel wird keine Haftung übernommen. Mängel ausschließende Prüfverfahren bedürfen der ausdrücklichen Beauftragung und werden gesondert verrechnet. Für Setzungsschäden und deren Folgen, die nicht durch Leistungen des AN entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
7.6. Anwuchs- und Auflaufgarantie wird nur bei Erteilung eines Pflegeauftrages für mindestens eine Vegetationsperiode gewährt. Anwuchs- und Auflaufgarantie kann auch im Rahmen eines Pflegeauftrages nicht gewährt werden, wenn Schäden auf das einer Einflussnahme durch den AN entzogene Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstige äußere Einflüsse oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen zurückzuführen sind.
7.7. Vom AG beigestellte Pflanzen und Materialien verpflichten den AN nur im Hinblick auf die fachgerechte Arbeit.
7.8. Bei Mitarbeit des AG oder von ihm gestellten Personales wird für die Arbeiten, an denen der AG oder von ihm gestelltes Personal beteiligt war, keine Haftung übernommen.
8. AKONTO, RECHNUNG UND ZAHLUNG
8.1. Die Auftragserteilung erfolgt durch Unterfertigung des Angebotes durch den AG und Einzahlung von 35% der Brutto-Auftragssumme auf das Konto des AN. Die Auftragsannahme in Art und Umfang wird durch die Auftragsbestätigung des AN verbindlich vereinbart. Der Baubeginn erfolgt erst, wenn das Akonto zur Gänze einbezahlt wurde. Bei Baubeginn werden vom AG weitere 30% auf das Konto des AN eingezahlt. Zu Ende jeder Bauwoche werden mittels Abschlagsrechnungen fertige Angebots- Positionen in Rechnung gestellt und vom AG auf das Konto des AN eingezahlt. Zahlungsverzug bei Abschlagsrechnungen von mehr als 5 Werktagen berechtigt den AN zur Einstellung der Bauarbeiten und/oder Lieferungen bis zum Zahlungseingang. Die Schlussrechnungslegung erfolgt nach Baustellenabnahme. Zahlungsziel sind 7 Werktage. Skonto-Abzüge bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor Baubeginn. Bei Fristüberschreitung berechnet der AN 1,5% der offenen Rechnungssumme an Verzugszinsen pro Monat. Sämtliche offenen Forderungen des AN gegenüber dem AG werden dadurch und durch bekannt werden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des AG mindern, sofort fällig. Mahngebühren: 1.Mahnbrief 5,-- +Porto, 2. und letzter Mahnbrief: 15,-- + Porto.
8.2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Leistungsaufmass. Über das Anbot hinausgehende Leistungen und Zusatzaufträge werden nach den geltenden Verrechnungssätzen des AN berechnet.
8.3. Liegen zwischen dem Auftrag und der Ausführung mehr als 2 Monate, werden inzwischen von Lieferanten erfolgte Preiserhöhungen an den AG weiter verrechnet.
8.4. Ein vom AG gewünschter Haftrücklass muss vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden und ist mit 3% der Netto-Auftragssumme und auf 3 Jahre begrenzt.. Der AN darf den Haftrücklass durch eine Bankgarantie ersetzen.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen bleiben sämtliche entfernbare Lieferungen im Eigentum des AN. Der AN darf nach Überschreitung des Zahlungszieles und schriftlicher Androhung die Lieferungen auf Kosten des AG entfernen.
10. SCHIEDSGUTACHTEN UND GERICHTSSTAND
10.1. Bei Meinungsverschiedenheiten fachlicher Art zwischen AG und AN ist das Schiedsgutachten eines von AN oder AG bestellten gerichtlich beeideten Sachverständigen der Landeskammer bindend. Die Kosten trägt jener Teil, dessen Meinung unterliegt, im Zweifelsfall beide zur Hälfte.
10.2. Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist das Bezirksgericht der Stadt Salzburg.
11. NICHTIGKEIT
11.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht.
12. FIRMENDATEN
12.1. Tula Garten und Schwimmteichbau GmbH
12.2. Büro: 5020 Salzburg, Herrenau-Rott 16a
12.3. 0043 662 439 169, office@tula.at, www.tula.at
12.4 Firmenbuch-Nr.: FN403522s, Ust.-Identifikationsnummer: ATU68204846,
AGB - für Onlinehandel

AGB- Online Verkauf Tula Garten und Schwimmteichbau GmbH, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Endverbraucher Stand. 01.01.2019
1. Geltungsbereich Mit Vertragsabschluss gelten für alle gegenseitigen Ansprüche zwischen dem Kunden und Tula Garten und Schwimmteichbau GmbH, im Folgenden kurz "Tula GmbH" genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung als vereinbart. 2. Vertragspartner Tula GmbH schließt Verträge mit Kunden ab, die unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Österreich oder Deutschland haben (nachfolgend "Kunde" genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Kunden versehentlich von Tula GmbH angenommen wurde, ist Tula GmbH innen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber diesem Kunden berechtigt. Die Darstellung der Produkte im OnlineShop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte Email. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen 3. Wiederrufsrecht / Rücktrittsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tula Garten und Schwimmteichbau GmbH, Herrenau-Rott 16a, 5020 Salzburg, email: shop@tula.at, fax: 0662 439 169-12) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite http://www.tula.at/rückgabe elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 3.1 Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung

Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Anschrift: Tula Garten und Schwimmteichbau GmbH
Retoure:
Herrenau-Rott 16a
5020 Salzburg
4. Verfügbarkeitsvorbehalt Sollte Tula GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Tula GmbH verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, weil der Hersteller diese Ware oder Dienstleistung aus Gründen der Insolvenz oder einer Betriebsschließung nicht mehr produziert oder vertreibt, kann Tula GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder liefern, wenn die in Qualität und Preis gleichwertige angebotene oder gelieferte Ware oder Dienstleistung von der bestellten Ware oder Dienstleistung nur geringfügig (beispielsweise Farbe, Hersteller) bei gleicher Funktion abweicht, oder entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Tula GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag an den Kunden rückerstatten. Bei Bestellung auf offene Rechnung erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto. 5. Druck-/Satzfehler Sollte Tula GmbH nachträglich feststellen, dass sich bei den Produktangaben ein Fehler eingeschlichen hat, kann der Kunde den Auftrag unter den gültigen Konditionen nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigten. Andernfalls ist Tula GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind. 6. Lieferung 6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt für Gewichtsabhängige Versandkosten. Diese Kosten werden im Warenkorb vor der Bestellung angezeigt. 6.2 Wenn Tula GmbH die Bestellung per Telefon bzw. online von Montag bis Freitag bis 15:00 Uhr erreicht, und die Ware unmittelbar verfügbar ist, wird die Ware noch am gleichen Tag zum Versand gebracht. Der Kunde erhält in diesem Fall die bestellte Ware am nächsten Werktag geliefert. Schadenersatzansprüche, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Personenschäden, sind ausgeschlossen.

6.3 Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg, sowie Schäden trotz ordnungsgemäßer Verpackung hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Postamt bzw. Zustellunternehmen zu beanstanden. Die Vorlage der erstellten Niederschrift ist Voraussetzung für die Ersatzlieferung. 7. Preis 7.1 Alle öffentlichen Preisangaben auf der Homepage Tula GmbH sind Endpreise inkl. USt in EURO. Es gelten die am Tag der Bestellung aktuellen Preise. Sollte sich der Umsatzsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung. Die auf der Homepage angegebenen Preise gelten nur für Bestellungen im eCommerce. Aus systemtechnischen Gründen ist es möglich, dass die im Produktkatalog angezeigten Preise von jenen Preisen, die im Warenkorb angezeigt werden, abweichen. Den verbindlichen Preis zeigt der Warenkorb. Sollten wider Erwarten im Warenkorb Preise fehlerhaft oder unvollständig dargestellt sein, behält sich Tula GmbH das Recht zur Korrektur vor. 7.2 Tula GmbH behält sich vor, in Einzelfällen eigene Preise, abweichend vom Preis des Showrooms, zu kalkulieren. 7.3 Sollte bei Tula GmbH wider Erwarten Preisangaben fehlerhaft sein, behält sich Tula GmbH ein Recht zur Korrektur vor. Der Kunde kann in diesem Fall den Auftrag mit dem gültigen Preis nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigten. Andernfalls ist Tula GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind. 8. Zahlung 8.1 Die Zahlung kann per Vorauskasse, per PayPal, oder per Nachnahme. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich Tula GmbH das Recht vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und selbst eine geeignete Zahlungsart vorzuschlagen. 8.2 Bei Zahlungsverzug eines Kunden, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug eines Kunden, verpflichtet sich dieser die Tula GmbH entstehenden Mahnspesen (für jede Mahnung € 4.-), sowie Zinsen in der Höhe von 12 % p. a. Zinsen zu bezahlen. In der Folge wird ein Inkassoinstitut mit der Forderungsbetreibung beauftragt. Sämtliche, beim Inkassoinstitut anfallenden Kosten (lt. Verordnung über Höchstsätze für Inkassoinstitute lt. Bundesgesetzblatt 141/1996) gehen zu Lasten des schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kunden. Es werden jene Kosten verrechnet die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen.

Kostentabelle lt. Verordnung über Höchstsätze für Inkassoinstitute lt. Bundesgesetzblatt 141/1996: Forderungshöhe €18.20 bis €73. €73.- bis €366. €366. bis €727.- Über € 727.- Bearbeitungsgebühr 28 % 26,4 % 20,4 % 9,6 % Mahnspesen für 1. Mahnung € 12.- € 23.80 € 40.50 € 83.70 Mahnspesen je weitere Mahnung € 15.60 € 28.70 € 45.40 € 95.60 Evidenzhaltungsgebühr pro angefangenes ¼ Jahr € 7.20- € 17.20 € 33.40 € 33.40 Die Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten angerechnet. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle des Zahlungsverzuges von Tula GmbH der Name (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden. 9. Eigentumsvorbehalt Tula GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren, die an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit Tula GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass die ausgetauschte Ware in das unbeschränkte Eigentum von Tula GmbH übergeht. 10. Gewährleistung 10.1 Tula GmbH gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern, sowie, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe die zugesicherten Eigenschaften aufweist. 10.2 Ergänzend hat der Kunde potentielle Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller vieler Produkte, die den Waren beigefügt werden. Diese Ansprüche sind ausschließlich nur gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Tula GmbH ist für die Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller nicht zuständig. Der Kunde hat sich diesbezüglich entweder an Tula GmbH oder an den Hersteller zu wenden. 10.3 Entfällt 10.4 Tula GmbH hat zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Ware zu reparieren oder eine Ersatzleistung vorzunehmen. Mit der Ersatzleistung kausal verbundene Zusatzkosten für den fachkundigen Aus-/ Einbau der Ware sind bei einem Kaufpreis der Ware unter € 500,00 mit 20 % und über € 500,00 mit 15% des Kaufpreises der mangelhaften Ware beschränkt. Gelingt die Reparatur nicht oder erfolgt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

10.5 Tula GmbH übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird diese ausdrücklich mit dem Kunden so vereinbart. 10.6 Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind. 10.7 Die Annahme der reklamierten Ware durch Tula GmbH stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar. 11. Haftung 11.1 Tula GmbH haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden), sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche, sowie Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden (wie etwa Fahrtkosten, Zeitersatz, etc.), sind mit Ausnahme von Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. 11.2 Bei Übernahme von Waren auf denen Datenbestände gespeichert sind, geht Tula GmbH davon aus, dass die Datenbestände vom Kunden gespeichert wurden. Tula GmbH übernimmt mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Personenschäden, keine Haftung für den Verlust von Datenbeständen, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. 11.3 Der Umfang einer Haftung von Tula GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 11.4 Diese Regelung gibt den vollständigen Haftungsumfang von Tula GmbH, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie bei Personenschäden, ist ausgeschlossen. 12. Datenänderung Der Kunde hat Tula GmbH Änderungen seiner Liefer-/Rechnungs-/Kontaktadresse, sowie seiner personenbezogenen Daten (beispielsweise bei Namensänderung), die er Tula GmbH im Zuge seiner Bestellung angegeben hat, unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung vom Kunden unterlassen, so gelten ihm Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an seine zuletzt bekannt gegebene Adresse/Daten versendet wurden. 13. Rechtswahl Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Tula GmbH und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch. 14. Verschiedenes 14.1 Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Aufrechnungsverzicht gilt jedoch nicht für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit von Tula GmbH sowie für Geldforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von Tula GmbH stehen, gerichtlich festgestellt wurden oder von Tula GmbH anerkannt wurden. In diesen Fällen besteht für den Kunden die Möglichkeit der Aufrechnung. 14.2 Erfüllungsort ist sowohl für die von Tula GmbH zu erbringende Leistung wie auch die Gegenleistung durch den Kunden der Unternehmenssitz von Tula Garten und Schwimmteichbau GmbH, Herrenau-Rott 16a, 5020 Salzburg. 14.3 Der Kunde hat Tula GmbH von der Zession schriftlich zu verständigen. Jede Leistung an den Kunden erfolgt bis zur schriftlichen Verständigung von Tula GmbH mit schuldbefreiender Wirkung.

14.4 Für alle gegen Tula GmbH erhobenen Klagen ist das Gericht am Unternehmenssitz von Tula Garten und Schwimmteichbau GmbH, Herrenau-Rott 16a, 5020 Salzburg zuständig. Landesgericht Salzburg, Firmenbuch FN 403522s Steuer Nr. UID ATU68204846

Impressum.

TULA Garten und Schwimmteichbau GmbH
Herrenau-Rott 16a | 5020 Salzburg
Tel.:  +43 (0) 662 439 169
Fax.: +43 (0) 662 439 169 - 12
www.tula.at

UID: ATU 68204846
eingetragen im Firmenbuch Salzburg
Firmenbuch: 403522s
Gerichtsstand: Salzburg Stadt

Information.

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